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   BPatG, 14.10.2003 - 33 W (pat) 155/02   

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BPatG, 14.10.2003 - 33 W (pat) 155/02 (https://dejure.org/2003,30086)
BPatG, Entscheidung vom 14.10.2003 - 33 W (pat) 155/02 (https://dejure.org/2003,30086)
BPatG, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 33 W (pat) 155/02 (https://dejure.org/2003,30086)
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  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 14.10.2003 - 33 W (pat) 155/02
    Nach der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beurteilt sich die Verwechslungsgefahr jedenfalls aus der Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 - Philips).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 14.10.2003 - 33 W (pat) 155/02
    Nach der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs beurteilt sich die Verwechslungsgefahr jedenfalls aus der Sicht eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren (vgl. EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; GRUR 2002, 804, 808 - Philips).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 14.10.2003 - 33 W (pat) 155/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 14.10.2003 - 33 W (pat) 155/02
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Warenidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 - BANK 24, m.w.N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BPatG, 08.05.1980 - 25 W (pat) 134/79
    Auszug aus BPatG, 14.10.2003 - 33 W (pat) 155/02
    Dagegen rechtfertigt der Hinweis der Widersprechenden auf die Entscheidung BPatG GRUR 1980, 855 keine andere Beurteilung.
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